Wir danken den Einsendern für Ihre Zuarbeit. Bitte schicken Sie uns auch weiterhin derartige Schweinereien. Zum Thema Spaskasse können Sie bald Neues lesen wir haben noch größere Stücke in der Schublade die veröffentlicht werden sobald sie nachgeprüft sind.

Vorspann zur Erläuterung was Sie auf der Folgeseite sehen

1) Es gibt in Deutschland klare Vorschriften was ein Geldinstitut ist und was es darf und was eine Versicherung ist und was sie darf. Verquickungen sind strikt verboten.
In der Praxis wird das so gehandhabt, daß Banken sich eine Versicherung oder Versicherungen sich eine Bank kaufen um dann die Klientel mit Bank und Versicherungsleistungen zu bedienen.
Es ist streng getrennt zu bilanzieren.

Keinesfalls ist es statthaft daß unter dem Namen der Versicherung für Bankprodukte geworben wird oder daß, (wie im Folgeblatt zu sehen) unter dem Namen der Sparkasse für Versicherungsleistungen geworben wird.

Hallo Rechtsaufsicht der Sparkasse schlaft Ihr oder womit vertreibt ihr Euch den Tag.

Dieser Werbezettel wurde in einem Kindergarten verteilt.Er ist auch ausdrücklich an Schulen und Kindertagestätten gerichtet Die Kinder sind ausnahmslos unter 7 Jahren. Offenbar spekuliert die Sparkasse darauf, daß die meisten Eltern nicht wissen, das der Satz “Eltern haften für Ihrer Kinder” ein leider oft geglaubtes Lügenmärlein ist.
 

Kein Kind unter 7 Jahren haftet für irgend einen Schaden den es anrichtet. Kein Elternteil haftet für seine Kinder sondern allenfalls für die eigene versäumte Aufsicht.

Während der Zeit im Kindergarten ist es ausgeschlossen daß ein Elternteil seine Aufsicht versäumt da die Kinder in der Aufsicht des Kindergartens sind.

Ein Versicherungsvertreter der solche Zettel auslegt weiß das natürlich genau.Es ist von Vorsatz auszugehen.

   Was dort steht ist nicht nur Quatsch es ist Betrug.

Fazit:

Die Stadtsparkasse Dresden täuscht vorsätzlich die Eltern um zu Abschlüssen zu gelangen.

Hier geht es zum corpus delicti